letzte Aktualisierung: März 2026
Wer in Deutschland selbstständig tätig ist und wenig umsetzt, stellt sich früher oder später die Frage: Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung für mich? Seit dem 1. Januar 2025 gelten deutlich höhere Grenzen als zuvor. Wer die Regeln kennt, kann sich viel Bürokratie sparen. Wer sie nicht kennt, riskiert unerwartete Steuerpflichten mitten im Jahr.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachungsregelung im deutschen Umsatzsteuerrecht. Sie ist in Paragraf 19 UStG geregelt und befreit Unternehmer mit niedrigen Umsätzen davon, Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen und ans Finanzamt abzuführen. Wer sie nutzt, schreibt Rechnungen ohne Mehrwertsteuer und muss keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
Wichtig: Die Kleinunternehmerregelung ist keine eigene Unternehmensform, sondern ein umsatzsteuerlicher Status. Sie gilt für alle Rechtsformen, also für Einzelunternehmer und Freiberufler genauso wie theoretisch für eine GmbH. Und sie betrifft nur die Umsatzsteuer. Einkommensteuer sowie gegebenenfalls Gewerbesteuer zahlt ein Kleinunternehmer weiterhin ganz normal.
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue, deutlich höhere Umsatzgrenzen. Diese sind auch 2026 unverändert gültig.
Als Kleinunternehmer darfst du die Regelung nutzen, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betragen hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Maßgeblich sind dabei die Nettoumsätze, also ohne Umsatzsteuer.
Zum Vergleich: Bis Ende 2024 galten noch 22.000 Euro im Vorjahr und eine Prognose von maximal 50.000 Euro für das laufende Jahr. Die Anhebung auf 25.000 und 100.000 Euro folgt einer EU-Richtlinie und entlastet deutlich mehr Selbstständige als bisher.
Die 100.000-Euro-Grenze für das laufende Jahr ist keine Prognose mehr, sondern eine harte Grenze. Das klingt auf den ersten Blick harmlos, hat aber erhebliche Konsequenzen.
Nach altem Recht war entscheidend, ob man zu Jahresbeginn schätzte, unter 50.000 Euro zu bleiben. Wurde diese Prognose nach bestem Wissen aufgestellt und überschritten, gab es keine rückwirkenden Konsequenzen. Das neue Recht funktioniert anders: Wer im laufenden Jahr die 100.000-Euro-Grenze überschreitet, muss sofort ab dem überschreitenden Umsatz in die Regelbesteuerung wechseln. Bereits die Rechnung, mit der die Grenze gerissen wird, muss Umsatzsteuer ausweisen. Eine rückwirkende Besteuerung auf frühere Umsätze des Jahres erfolgt nicht, aber wer nicht aufpasst, stellt plötzlich falsche Rechnungen aus.
Wer neu gründet, hat kein Vorjahr. In diesem Fall darf die Kleinunternehmerregelung angewendet werden, wenn der tatsächliche Umsatz im Gründungsjahr 25.000 Euro nicht überschreitet. Eine Besonderheit der neuen Regelung: Es spielt keine Rolle mehr, ob man im Januar oder im Oktober gründet. Der Grenzwert bleibt bei 25.000 Euro, er wird nicht mehr auf volle zwölf Monate hochgerechnet.
Überschreitet ein Gründer die 25.000 Euro im Gründungsjahr, muss er sofort zur Regelbesteuerung wechseln und ab diesem Zeitpunkt Umsatzsteuer berechnen und abführen.
Der größte Vorteil ist weniger Bürokratie. Keine Umsatzsteuervoranmeldungen, keine monatlichen oder vierteljährlichen Meldepflichten ans Finanzamt, keine Umsatzsteuerjahreserklärung. Wer hauptsächlich Privatkunden bedient, kann seine Preise günstiger gestalten oder mit breiteren Margen kalkulieren, weil er auf den Nettopreis keine 19 Prozent Steuer aufschlagen muss.
Für Selbstständige, die gerade starten und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren möchten, ist das ein echter Vorteil. Wer nebenberuflich selbstständig ist, findet dazu weitere Informationen im Artikel Nebenberuflich selbstständig 2026.
Der entscheidende Nachteil: Als Kleinunternehmer hast du keinen Vorsteuerabzug. Das bedeutet, die Umsatzsteuer, die du selbst auf Eingangsrechnungen zahlst, kannst du nicht vom Finanzamt zurückfordern. Wer also teure Ausrüstung kauft, ein Büro mietet oder regelmäßig hohe Betriebsausgaben hat, verliert durch den fehlenden Vorsteuerabzug real Geld.
Ein zweiter Nachteil entsteht im B2B-Bereich. Geschäftskunden, die selbst umsatzsteuerpflichtig sind, können die Vorsteuer aus deinen Rechnungen nicht abziehen, weil du keine ausweisgst. Das macht dich als Lieferanten für viele Unternehmenskunden teurer als Wettbewerber mit Regelbesteuerung.
Wer auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, bindet sich allerdings mindestens fünf Kalenderjahre an die Regelbesteuerung. Ein Rückwechsel ist erst nach Ablauf dieser Frist möglich.
Wer freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hat, muss mindestens fünf Kalenderjahre dabei bleiben. Wer also 2022 auf die Regelung verzichtet hat, kann frühestens 2027 zurückwechseln. Den Widerruf muss man bis zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres erklären, um ihn rückwirkend geltend zu machen.
Eine für international tätige Kleinunternehmer relevante Neuerung: Seit dem 1. Januar 2025 kann die Kleinunternehmerregelung auch EU-weit genutzt werden. Deutsche Kleinunternehmer, die Leistungen in andere EU-Länder erbringen, können unter bestimmten Bedingungen auch dort von der Umsatzsteuer befreit sein. Voraussetzung ist, dass der gesamte EU-Umsatz 100.000 Euro nicht überschreitet und die jeweilige nationale Grenze des Ziellandes eingehalten wird.
Die Begriffe werden oft verwechselt. Das Kleingewerbe ist eine handelsrechtliche Einordnung und beschreibt die Größe eines Gewerbebetriebs. Die Kleinunternehmerregelung ist ein umsatzsteuerlicher Status. Wer ein Kleingewerbe betreibt, kann gleichzeitig Kleinunternehmer im steuerlichen Sinne sein. Es sind aber zwei völlig getrennte Konzepte. Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, findet alle Details im Artikel Kleingewerbe anmelden 2026.
Die Kleinunternehmerregelung ist 2026 attraktiver denn je. Die neuen Grenzen von 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr geben deutlich mehr Spielraum als früher. Für Selbstständige mit Privatkunden, geringen Betriebsausgaben und Wunsch nach wenig Bürokratie ist sie eine sinnvolle Option. Wer hauptsächlich Geschäftskunden bedient oder hohe Investitionen plant, sollte genau rechnen, ob der fehlende Vorsteuerabzug teurer kommt als die eingesparte Bürokratie.
Foto: Pavel Danilyuk | Nataliya Vaitkevich | cottonbro studio via Pexels
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