Vereinfachtes Ertragswertverfahren (§ 6 AStG)
| Unternehmenswert (Faktor 13,75) | -- € |
| Davon Ihr Anteil (100%) | -- € |
| - Anschaffungskosten | -- € |
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Fiktiver Gewinn
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-- € |
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Differenz zwischen Unternehmenswert und Anschaffungskosten. Dies wird als fiktiver Veräußerungsgewinn versteuert.
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Teileinkünfteverfahren (60%)
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-- € |
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Nach § 3 Nr. 40 EStG sind 40% des Veräußerungsgewinns steuerfrei. Nur die verbleibenden 60% unterliegen der Steuer.
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Der Gesetzgeber bewertet den Unternehmenswert pauschal mit dem 13,75-fachen des durchschnittlichen Jahresgewinns. Davon werden 60% steuerpflichtig.
Da der fiktive Gewinn als Einkommen zählt, wird er mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Haben Sie im selben Jahr weiteres Einkommen, steigt der Satz (Progression).
EU/EWR: Oft zinslose Stundung möglich (keine sofortige Liquidität nötig).
Drittland: Sofort fällig! Stundung nur bei "erheblicher Härte".
Ein Umzug ins Ausland ist ein großer Schritt, doch für Gesellschafter von Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder UG) lauert eine steuerliche Falle: die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Der deutsche Fiskus behandelt den Wegzug so, als hätten Sie Ihre Firmenanteile im Moment des Grenzübertritts verkauft. Ein präziser Wegzugsteuer Rechner hilft Ihnen, die Liquiditätsbelastung frühzeitig abzuschätzen.
Die gesetzlichen Hürden für die Besteuerung sind niedriger, als viele Unternehmer vermuten. Unser Rechner prüft folgende Kernkriterien:
Um die Steuerlast zu ermitteln, wird der gemeine Wert (Verkehrswert) der Anteile bestimmt. Davon werden die Anschaffungskosten abgezogen.
Da die Wegzugsteuer enorme Summen verschlingen kann, sollte sie Teil jeder Exit- oder Expansionsstrategie sein:
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