Was kostet ein Mitarbeiter wirklich?

Berechnen Sie die echten Gesamtkosten (Arbeitgeberbrutto) inklusive aller gesetzlichen Abgaben und Gemeinkosten.

1. Gehalt & Unternehmensform
Einfluss auf die Abgaben:
  • Kleinbetrieb (< 30 MA): Umlagepflichtig für U1 (Lohnfortzahlung bei Krankheit). Sie zahlen ca. 1-3% mehr, bekommen aber bei Krankheit des MA Geld zurück.
  • Großunternehmen (> 30 MA): Keine U1-Umlage.
  • GmbH/UG etc.: Insolvenzgeldumlage ist Pflicht (0,06%).
Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung (BG) hängt stark von der Gefahrenklasse Ihrer Branche ab. Bürojobs liegen oft bei ca. 0,6% - 1,0%, Handwerk höher.
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Sozialabgaben Arbeitgeber (Detail) Details anzeigen
Gesamtbelastung AG (ca.):
2. Laufende Gemeinkosten (mtl.)
Miete, Lizenzen, Kaffee
Kalkulatorische Kosten pro Kopf:
  • Büromiete & Nebenkosten
  • Software-Lizenzen (Office, CRM)
  • Verpflegung & Events
3. Einmalkosten (Recruiting & Setup)
Verteilung der einmaligen Kosten auf die erwartete Nutzungsdauer, um die monatlichen Kosten realistisch zu glätten.
Kostenanalyse
Gesamtkosten pro Jahr

Monatliche Gesamtkosten

inkl. anteiliger Einmalkosten

Faktor zum Brutto

Der Faktor zeigt das Verhältnis der Gesamtkosten zum Bruttogehalt.
Beispiel 1,5x: Ein Mitarbeiter kostet das Unternehmen 50% mehr als auf seinem Gehaltszettel steht.

Für jede 1€ Gehalt zahlen Sie:

Jahresübersicht
Jahresbruttogehalt
Sozialabgaben (AG)
Infrastruktur (Jahr)
Investitionen (pro Jahr)
Gesamtkosten

Mitarbeiterkosten berechnen: Was kostet ein Angestellter wirklich?

Für Unternehmer und Personalverantwortliche ist das Bruttogehalt eines Mitarbeiters nur die Spitze des Eisbergs. Um wirtschaftlich nachhaltig zu planen, muss das Arbeitgeberbrutto sowie zusätzliche Sach- und Gemeinkosten berücksichtigt werden. Unser Rechner hilft Ihnen dabei, die tatsächliche finanzielle Belastung einer Stelle präzise zu kalkulieren.

Faustformel für Arbeitgeber: Als grober Richtwert gilt: Ein Mitarbeiter kostet das Unternehmen etwa das 1,2- bis 1,4-fache seines Bruttogehalts. Verdient jemand 4.000 € brutto, liegt die reale Belastung oft bei über 5.000 €.

Die Bestandteile der Mitarbeiterkosten

Die Gesamtkosten setzen sich aus gesetzlichen Abgaben und betrieblichen Aufwendungen zusammen. Unser Rechner oben gliedert diese in drei Hauptbereiche:

Sozialabgaben (AG-Anteil) Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung (ca. 20-22% vom Brutto).
Gesetzliche Umlagen & BG Umlagen für Krankheit (U1), Mutterschaft (U2) und Insolvenzgeld (U3) sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

Direkte und indirekte Lohnnebenkosten

Neben den monatlichen Überweisungen an die Krankenkasse gibt es Kosten, die oft erst bei genauerer Betrachtung sichtbar werden:

  • Lohnfortzahlung: Urlaubstage (mind. 20-30 Tage) und durchschnittliche Krankheitstage (ca. 10-15 Tage) reduzieren die produktive Arbeitszeit bei vollen Kosten.
  • Arbeitsplatz & Equipment: Miete für Büroräume, Schreibtisch, Laptop, Software-Lizenzen und Telefonkosten summieren sich jährlich auf mehrere tausend Euro.
  • Recruiting & Onboarding: Die Suche nach neuem Personal und die Einarbeitungszeit kosten Zeit und Geld, bevor der Mitarbeiter volle Produktivität erreicht.
  • Freiwillige Sozialleistungen: Jobtickets, betriebliche Altersvorsorge, Essenszuschüsse oder Teamevents erhöhen die Attraktivität als Arbeitgeber, aber auch die Kostenstelle.

So optimieren Sie Ihre Personalkostenplanung

Eine ehrliche Kalkulation ist die Basis für Preisgestaltungen und Budgets. Beachten Sie folgende Strategien:

  • Vollkostenrechnung: Kalkulieren Sie nicht nur mit dem Gehalt, sondern mit einem fixen Gemeinkostenzuschlag für jeden Arbeitsplatz.
  • Produktivitätsfaktor: Rechnen Sie mit ca. 1.600 bis 1.700 produktiven Stunden pro Jahr (bei Vollzeit), um realistische Stundensätze für Ihre Kunden zu ermitteln.
  • Steuerfreie Extras: Nutzen Sie steuerfreie Benefits wie den Sachbezugswert (50 € monatlich) oder Gesundheitsförderung, um den Nettolohn ohne Erhöhung der Sozialabgaben zu steigern.

Häufige Fragen zu den Mitarbeiterkosten

Sind Minijobs für Arbeitgeber günstiger?
Nicht unbedingt. Bei 538-Euro-Jobs zahlt der Arbeitgeber hohe Pauschalabgaben für Kranken- und Rentenversicherung (insg. ca. 30 %), während er bei sozialversicherungspflichtigen Stellen nur ca. 21 % trägt.
Muss ich für Werkstudenten Sozialabgaben zahlen?
Werkstudenten sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss jedoch den Rentenversicherungsanteil sowie die Umlagen und BG-Beiträge leisten.
Wie wirkt sich die Beitragsbemessungsgrenze aus?
Bei sehr hohen Gehältern steigen die Sozialabgaben nicht weiter an, da sie bei der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt sind. Der prozentuale Anteil der Lohnnebenkosten sinkt dann im Verhältnis zum Bruttogehalt.

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