letzte Aktualisierung: März 2026
Wer heiratet, bekommt automatisch Steuerklasse 4. Wer mehr aus seinem Gehalt herausholen will, schaut sich früh oder spät die möglichen Kombinationen an. Denn je nach Einkommensverhältnis kann ein Wechsel dazu führen, dass deutlich mehr Netto auf dem Konto landet. Der Haken: Viele wissen nicht, wann ein Wechsel sinnvoll ist, und noch weniger wissen, wie er konkret beantragt wird.
Dieser Artikel erklärt, welche Steuerklassen es gibt, welche Kombination für welche Situation passt und wie der Antrag 2026 bei Elster gestellt wird.
Deutschland kennt sechs Lohnsteuerklassen. Sie bestimmen, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber monatlich vom Bruttolohn einbehält und ans Finanzamt abführt. Je nach Steuerklasse fallen unterschiedliche Freibeträge und Pauschalen an.
Steuerklasse 1 gilt für Ledige, Geschiedene, dauerhaft getrennt Lebende und Verwitwete ohne Kinder. Der Grundfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 12.348 Euro.
Steuerklasse 2 gilt für Alleinerziehende, deren Kind tatsächlich im eigenen Haushalt lebt. Zusätzlich greift hier der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 Euro jährlich.
Steuerklasse 3 ist die günstigste Klasse. Sie steht verheirateten oder verpartnerten Personen zu, wenn der Partner Steuerklasse 5 wählt. Der Grundfreibetrag wird hier faktisch verdoppelt.
Steuerklasse 4 erhalten beide Partner automatisch bei der Heirat. Sie ist ausgewogen, führt aber bei ungleichen Einkommensverhältnissen oft zu höherem Steuerabzug als nötig.
Steuerklasse 5 ist das Gegenstück zu Klasse 3. Sie führt zu einem deutlich höheren Steuerabzug und wird vom geringerverdienenden Partner gewählt.
Steuerklasse 6 gilt automatisch für Arbeitnehmer mit einem zweiten oder weiteren Arbeitsverhältnis. Hier gibt es keine Freibeträge. Der Steuerabzug ist entsprechend hoch.
Ein Steuerklassenwechsel ist grundsätzlich nur für zwei Gruppen möglich: Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften sowie Alleinerziehende. Ledige ohne Kinder sitzen fest in Steuerklasse 1 und haben keine Wechselmöglichkeit, solange sich ihr Familienstand nicht ändert.
Seit dem 1. Januar 2020 können Ehepaare die Steuerklasse mehrmals im Jahr wechseln. Eine besondere Begründung ist nicht mehr nötig. Der Wechsel wird jeweils zum Beginn des Monats wirksam, der auf die Antragstellung folgt.
Bei Heirat werden beide Partner automatisch in Steuerklasse 4 eingeordnet. Das ist fair, weil beide gleich behandelt werden. Es lohnt sich vor allem, wenn beide Partner annähernd gleich viel verdienen. Die Steuerabzüge halten sich die Waage, und nach der Jahressteuererklärung gibt es in der Regel weder grosse Nachzahlungen noch grosse Erstattungen.
Verdient ein Partner deutlich mehr als der andere, kann die Kombination 3/5 sinnvoll sein. Der Besserverdiener wechselt in Steuerklasse 3 und zahlt monatlich weniger Steuern. Der Geringverdiener wechselt in Steuerklasse 5 und hat entsprechend höhere Abzüge.
Wichtig: Am Jahresende gleicht das Finanzamt alles aus. Wer die Kombination 3/5 wählt, ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Oft kommt es zu Nachzahlungen, weil im Laufe des Jahres zu wenig Steuer abgeführt wurde. Der Vorteil liegt im höherem monatlichen Netto des Besserverdienenden während des Jahres. Für Familien, die auf Liquidität angewiesen sind, kann das trotzdem attraktiv sein.
Als Faustregel gilt: Die Kombination 3/5 lohnt sich, wenn ein Partner mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens verdient.
Weniger bekannt, aber oft die beste Lösung: das Faktorverfahren. Dabei berechnet das Finanzamt anhand der voraussichtlichen Jahreslöhne beider Partner einen individuellen Faktor, der auf die Steuerklasse 4 angewendet wird. Das Ergebnis ist ähnlich dem Ehegattensplitting, verteilt die Steuerlast aber gerechter auf beide Partner.
Vorteil: Weniger überraschende Nachzahlungen bei der Jahressteuererklärung. Die monatlichen Abzüge sind präziser. Wer das Faktorverfahren nutzt, muss ebenfalls eine Steuererklärung abgeben.
Elternzeit: Geht ein Partner in Elternzeit, sinkt sein Einkommen auf null oder auf das Elterngeld. Ein Wechsel in Steuerklasse 3 für den weiterarbeitenden Partner kann hier erheblich mehr Netto bringen.
Schwangerschaft: Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse wird auf Basis des Nettogehalts der letzten drei Monate berechnet. Wer kurz vor dem Mutterschutz in Steuerklasse 3 wechselt, kann das Mutterschaftsgeld damit erhöhen. Das Finanzgericht hat diese Gestaltung ausdrücklich erlaubt.
Insolvenz oder Pfändung: Ist das Gehalt eines Partners gepfändet oder droht Insolvenz, kann der andere Partner in eine höhere pfändungsschutz günstigere Steuerklasse wechseln. Das Finanzgericht Münster hat das 2012 ausdrücklich für zulässig erklärt.
Arbeitslosigkeit: Arbeitslosengeld wird auf Basis des letzten Nettogehalts berechnet. Wer kurz vor dem Jobverlust in Steuerklasse 3 wechselt, kann die Höhe des Arbeitslosengeldes beeinflussen.
Trennung: Bei dauerhafter Trennung werden beide Partner ab dem Folgejahr automatisch in Steuerklasse 1 eingeordnet. Ein separater Antrag ist dann nicht mehr nötig.
Es gibt zwei Wege.
Online über Elster: Der einfachste Weg. Wer bei Mein Elster registriert ist, findet den Antrag auf Steuerklassenwechsel direkt im Portal. Nach dem Login den entsprechenden Antrag auswählen, Steuerklassenkombination und voraussichtliche Jahresbruttolöhne eintragen, beide Partner unterschreiben lassen und abschicken. Der Wechsel wird zum nächsten Monatsersten wirksam. Eine Elster-Registrierung dauert je nach Methode bis zu zwei Wochen, weil ein Aktivierungscode per Post kommt.
Per Formular an das Finanzamt: Wer kein Elster-Konto hat, läd das Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermässigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen 2026“ herunter, füllt Hauptvordruck und Anlage Steuerklassenwechsel aus und schickt alles unterschrieben ans zuständige Wohnsitzfinanzamt. Bei Wechsel von 4/4 nach 3/5 müssen beide Partner unterschreiben. Der Wechsel von 3/5 zurück nach 4/4 kann auch auf Antrag nur eines Partners erfolgen.
Der Arbeitgeber erhält die neue Steuerklasse automatisch über das ELStAM-System (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) und setzt sie ab dem nächsten Abrechnungsmonat um. Ein separater Schritt beim Arbeitgeber ist nicht nötig.
Das hängt stark vom Einkommensunterschied der Partner ab. Ein Beispiel: Verdient Partner A 5.000 Euro brutto und Partner B 2.500 Euro brutto, bringt ein Wechsel von 4/4 nach 3/5 für Partner A mehrere Hundert Euro mehr Netto pro Monat. Partner B zahlt dafür monatlich mehr. Am Jahresende gleicht die Steuererklärung das aus. Unterm Strich ändert sich das gemeinsame Jahreseinkommen nach Steuern in der Regel nicht wesentlich. Der Unterschied liegt im Cashflow während des Jahres.
Wer wissen will, wie gross der Unterschied in seiner konkreten Situation ist, kann einen der zahlreichen Steuerklassenrechner im Netz nutzen oder einen Lohnsteuerhilfeverein fragen.
Ein Steuerklassenwechsel verändert nicht die Gesamtsteuerlast eines Ehepaars. Er verändert, wie viel Lohnsteuer monatlich abgeführt wird und damit das monatliche Netto. Für manche Situationen, wie Elternzeit, Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld, kann der richtige Zeitpunkt eines Wechsels aber bares Geld bedeuten. Der Antrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Es gibt keinen Grund, das aufzuschieben.
Mehr zum Thema Steuern für Selbstständige gibt es im Artikel Steuern sparen als Selbstständiger 2026. Wer gerade eine Abfindung erhalten hat und sich fragt, wie sie besteuert wird, findet alle Antworten unter Abfindung versteuern 2026.
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