letzte Aktualisierung: März 2026
Die GmbH gilt in Deutschland als die beliebteste Rechtsform für Unternehmer – und das aus gutem Grund. Sie schützt das Privatvermögen, wirkt professionell und bietet steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die Einzelunternehmen nicht haben. Gleichzeitig ist die Gründung aufwändiger und teurer als ein Kleingewerbe oder eine UG. Wer eine GmbH plant, sollte die Kosten kennen – und wissen, wann sich der Aufwand wirklich lohnt.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft. Das Entscheidende: Die Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht mit ihrem Privatvermögen. Diese Haftungsbeschränkung ist für viele Gründer der wichtigste Grund für die Wahl dieser Rechtsform.
Die GmbH ist eine eigene Rechtsperson – sie kann Verträge schließen, klagen und verklagt werden, Eigentum erwerben und Schulden machen. Der oder die Gesellschafter sind von der GmbH rechtlich getrennt. Das unterscheidet sie fundamental vom Einzelunternehmen oder der GbR, bei denen die Inhaber persönlich und unbegrenzt haften.
Bei der GmbH-Gründung fallen mehrere Kostenblöcke an. Hier die wichtigsten:
Das gesetzlich vorgeschriebene Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro. Davon müssen bei der Anmeldung ins Handelsregister mindestens 12.500 Euro auf dem Geschäftskonto der GmbH eingezahlt sein. Den Rest können die Gesellschafter später nachschießen.
Wichtig: Das Stammkapital ist kein verlorenes Geld. Es gehört nach der Gründung zum Betriebsvermögen der GmbH und kann für den laufenden Geschäftsbetrieb genutzt werden. Es bindet aber Liquidität – das ist vor allem für Gründer mit wenig Eigenkapital ein echtes Hindernis.
Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH muss notariell beurkundet werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen von der Höhe des Stammkapitals und der Anzahl der Gesellschafter ab.
Bei Verwendung des Musterprotokolls (möglich bei bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer) sind die Notarkosten am niedrigsten. Bei einem Stammkapital von 25.000 Euro und einer Ein-Personen-GmbH mit Musterprotokoll liegen die Notarkosten inklusive Mehrwertsteuer typischerweise bei rund 500 bis 600 Euro. Mit mehreren Gesellschaftern und individuellem Gesellschaftsvertrag steigen die Kosten auf 800 bis 1.500 Euro und mehr.
Für die Eintragung ins Handelsregister fallen Gerichts- und Übermittlungsgebühren an. Die Handelsregistereintragung selbst kostet 225 Euro, dazu kommt eine Bereitstellungsgebühr von 75 Euro – also zusammen rund 300 Euro. Der Notar übernimmt die Anmeldung und übermittelt die Daten elektronisch als XML-Datei ans Amtsgericht.
Nach der Eintragung ins Handelsregister muss das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Die Kosten variieren je nach Gemeinde und liegen in der Regel zwischen 30 und 60 Euro.
Rechnet man alle einmaligen Gründungskosten (ohne das Stammkapital) zusammen, landet man in der Praxis zwischen 1.000 und 3.000 Euro – je nach Komplexität der Gesellschafterstruktur und ob ein Anwalt oder Steuerberater hinzugezogen wird. Wer es einfach hält (Musterprotokoll, ein Gesellschafter, 25.000 Euro Stammkapital), kommt auf rund 1.000 Euro Gründungskosten zuzüglich der 12.500 Euro Mindesteinzahlung des Stammkapitals.
Die Gründungskosten sind einmalig. Was viele unterschätzen: Die laufenden Kosten einer GmbH sind deutlich höher als bei einem Einzelunternehmen oder einer GbR.
Steuerberater und Buchhaltung: Eine GmbH ist zur doppelten Buchführung verpflichtet und muss jährlich einen Jahresabschluss erstellen und im Bundesanzeiger veröffentlichen. Das erfordert in aller Regel einen Steuerberater. Je nach Geschäftsvolumen kostet das zwischen 2.000 und 8.000 Euro pro Jahr – manchmal mehr.
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer: Die GmbH zahlt auf ihren Gewinn 15 Prozent Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer (je nach Hebesatz der Gemeinde insgesamt rund 28 bis 33 Prozent). Ausschüttungen an Gesellschafter werden zusätzlich mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belastet.
Geschäftsführervergütung: Wer als Gesellschafter-Geschäftsführer in der eigenen GmbH arbeitet, zahlt sich in der Regel ein Gehalt. Das ist steuerlich als Betriebsausgabe abzugsfähig, unterliegt aber der Lohnsteuer und – je nach Ausgestaltung – der Sozialversicherung.
Jahresabschluss und Veröffentlichungspflicht: Der Jahresabschluss muss beim Bundesanzeiger eingereicht werden. Das kostet zusätzlich Zeit und – wenn ein Steuerberater die Einreichung übernimmt – Geld.
Die GmbH lohnt sich nicht für jeden. Als grobe Faustregel gilt: Ab einem nachhaltig erzielten Jahresgewinn von rund 80.000 bis 100.000 Euro kann die GmbH im Vergleich zum Einzelunternehmen steuerlich attraktiver werden – vor allem, wenn Gewinne thesauriert, also im Unternehmen belassen werden. Wer seinen Gewinn vollständig entnimmt, hat durch die GmbH oft keinen Steuervorteil, weil die Doppelbesteuerung (Körperschaftsteuer plus Abgeltungsteuer) die Ersparnis aufzehrt.
Sinnvoll ist die GmbH außerdem, wenn:
Wer dagegen gerade gründet, noch wenig Gewinn macht und vor allem einfach und kostenarm starten möchte, ist mit einem Einzelunternehmen oder einer UG (haftungsbeschränkt) häufig besser bedient. Die UG ist praktisch eine „Mini-GmbH“ mit einem Stammkapital ab einem Euro – allerdings mit der Pflicht, Gewinne einzubehalten, bis das Stammkapital auf 25.000 Euro angewachsen ist.
Eine GmbH-Gründung dauert vom Notartermin bis zur Eintragung ins Handelsregister in der Regel drei bis sechs Wochen. Die wichtigsten Schritte:
1. Firmenname prüfen: Der Name muss einmalig und nicht irreführend sein. Die IHK und das Handelsregisterportal helfen bei der Prüfung der Verfügbarkeit.
2. Gesellschaftsvertrag erstellen: Entweder als Musterprotokoll (kostengünstiger, aber weniger flexibel) oder als individueller Gesellschaftsvertrag. Bei komplexen Gesellschafterstrukturen empfiehlt sich ein Rechtsanwalt.
3. Notartermin: Der Gesellschaftsvertrag wird notariell beurkundet. Alle Gesellschafter müssen persönlich anwesend sein oder sich bevollmächtigen lassen. Ab diesem Moment existiert die GmbH in Gründung (i.G.).
4. Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen: Mindestens 12.500 Euro müssen vor der Handelsregistereintragung auf dem GmbH-Konto eingezahlt sein. Der Notar bestätigt den Geldeingang gegenüber dem Amtsgericht.
5. Handelsregistereintrag: Der Notar übermittelt alle Unterlagen elektronisch ans zuständige Amtsgericht. Nach der Eintragung ist die GmbH offiziell gegründet und voll haftungsbeschränkt.
6. Gewerbeanmeldung und Fragebogen Finanzamt: Nach der Eintragung folgt die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt – inkl. Wahl der Besteuerungsform und Angaben zum voraussichtlichen Gewinn.
Die GmbH ist eine leistungsstarke Rechtsform – aber keine für jeden. Die Gründungskosten von rund 1.000 bis 3.000 Euro (zuzüglich mindestens 12.500 Euro Stammkapitaleinzahlung) und die laufenden Kosten für Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuerberatung von oft über 3.000 Euro pro Jahr machen sie für Kleinstgründer oft unwirtschaftlich. Wer jedoch wachsen will, Haftungsrisiken trägt oder steuerlich optimieren möchte, findet in der GmbH ein solides Fundament.
Wer noch am Anfang steht und zuerst einfach loslegen möchte, findet im Artikel Kleingewerbe anmelden 2026 den passenden Einstieg. Wer die Steuerlast als GmbH-Gesellschafter senken möchte, sollte unseren Leitfaden Steuern sparen als Selbstständiger lesen.
Foto: Sora Shimazaki via Pexels
© All rights reserved.