Für Unternehmer gehört ein guter Ruf zu den wichtigsten Geschäftsgrundlagen, gerade online. Doch was passiert, wenn Wettbewerber gezielt falsche Kritik verbreiten, um genau diesen Ruf zu zerstören? Die Invest4Kids GmbH, ein auf Finanzberatung für Kinder spezialisiertes Unternehmen aus Kiel, hat sich gewehrt und vor dem Landgericht Leipzig Recht bekommen.
Die Entscheidung macht deutlich, dass unlautere Geschäftspraktiken im digitalen Raum keine Bagatelle sind, insbesondere dann nicht, wenn sie das Vertrauen von Familien in sensible Finanzthemen betreffen.
Online wurden mehrere Vorwürfe gegen Invest4Kids erhoben. Das Landgericht Leipzig (Az. EV 04 HK O 2549/25) sah hierin keine zulässige Kritik, sondern unwahre Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind, den Ruf eines Mitbewerbers gezielt zu schädigen. Solche Handlungen verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die weitere Verbreitung dieser Aussagen wurde daher per einstweiliger Verfügung untersagt.
Nachzulesen im Artikel der Media Kanzlei https://media-kanzlei.com/news/blog-artikel/erfolg-im-wettbewerbsrecht-landgericht-leipzig-stoppt-rufschaedigung-gegen-invest4kids/
Gerade im Bereich Kinderinvestment und Finanzvorsorge für Minderjährige spielt Vertrauen eine entscheidende Rolle. Eltern verlassen sich auf transparente Beratung, nachvollziehbare Strategien und langfristige Planungssicherheit. Wird öffentlich falsche Kritik geübt, kann das erhebliche Auswirkungen haben.
Das Gericht stellte klar, dass auch im Netz die Regeln des fairen Wettbewerbs gelten. Unternehmen dürfen Mitbewerber nicht durch irreführende oder falsche Darstellungen diskreditieren.
Die Invest4Kids GmbH aus Kiel bietet Eltern eine professionelle, persönliche und individuelle Finanzberatung für Kinder, die auf langfristige, kapitalmarktorientierte Lösungen ausgerichtet ist. Neben der Auswahl geeigneter Investmentstrategien legt das Unternehmen großen Wert auf:
Damit positioniert sich Invest4Kids als spezialisierter Ansprechpartner für Familien, die frühzeitig die finanzielle Zukunft ihrer Kinder gestalten möchten.
Die Entscheidung des Landgerichts Leipzig sendet ein starkes Signal. Gezielte Rufschädigung durch unwahre Kritik im Wettbewerb bleibt nicht ohne rechtliche Konsequenzen.
Für Invest4Kids bedeutet dies nicht nur eine Stärkung des eigenen guten Rufs, sondern auch eine klare Bestätigung der eigenen, transparenten und langfristig ausgerichteten Beratungspraxis. Das Unternehmen sieht sich in seinem Anspruch auf sachliche und faktenbasierte Bewertung seiner Arbeit deutlich bestärkt.
Invest4Kids macht zudem deutlich, dass der Anspruch auf sachliche und zutreffende Berichterstattung nicht vom Absender abhängt. Selbst die Kritik etablierter Verbraucherschutz-Organisationen hält einer rechtlichen Prüfung nicht immer stand. Der Ruf als Verbraucherschutzorganisation ist kein Freibrief für Darstellungen, die geschäftsschädigend wirken können. Wer öffentlich bewertet, muss sich ebenso an Fakten und rechtliche Maßstäbe halten wie jeder andere Marktteilnehmer und genau das fordert Invest4Kids nun konsequent ein und geht auch gegen die Verbraucherzentrale rechtlich vor. Einen Teilsieg konnte Invest4Kids auch bereits für sich verbuchen. Die Verbraucherzentrale musste bereits einige ihrer rufschädigenden Aussagen korrigieren.
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