Personalkosten Rechner

Arbeitgeber-Gesamtkosten kalkulieren

Monatsgehalt (Brutto)
Das vertraglich vereinbarte Bruttogehalt des Mitarbeiters pro Monat.
Anzahl Gehälter
Monate
z.B. 13 für Weihnachtsgeld.
Lohnnebenkosten (AG-Anteil)
%
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (KV, RV, AV, PV) + Umlagen + BG. Durchschnittlich ca. 21%.
Arbeitsplatzkosten (Overhead)
€/Monat
Pauschale für Büro, IT, Softwarelizenzen, Kaffee etc. pro Mitarbeiter.
Gesamtkosten (Jahr)
-- €
Ø -- € pro Monat
Faktor
-- x
Verhältnis Gesamtkosten zu Brutto
Kostensatz
-- €
Kosten pro Stunde (bei 1600h)
Bruttogehalt (Jahr) -- €
+ Lohnnebenkosten (AG) -- €
+ Arbeitsplatz / Overhead -- €
Arbeitgeber-Brutto -- €
Was kostet ein Mitarbeiter wirklich?

Faustformel x1,5: Oft wird das Bruttogehalt mal 1,5 genommen, um die Vollkosten zu schätzen. Dieser Rechner zeigt, dass es oft genauer geht (meist Faktor 1,3 bis 1,7 je nach Overhead).

Lohnnebenkosten: Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Brutto ca. 21% für Sozialversicherungen (Rente, Kranken, Pflege, Arbeitslosen) und Umlagen (U1/U2).

Overhead nicht vergessen: Ein Mitarbeiter braucht einen Schreibtisch, Laptop, Software-Lizenzen und verbraucht Strom. Diese Fixkosten müssen erwirtschaftet werden.

Personalkosten berechnen: Das echte Arbeitgeberbrutto im Blick

Für jedes Unternehmen ist die Kalkulation der Personalkosten eine zentrale Aufgabe. Oft wird unterschätzt, dass der im Arbeitsvertrag vereinbarte Bruttolohn nur einen Teil der tatsächlichen Belastung ausmacht. Ein präziser Personalkosten Rechner hilft Ihnen dabei, die Lohnnebenkosten sowie gesetzliche Umlagen sichtbar zu machen und Ihre Budgetplanung auf ein solides Fundament zu stellen.

Transparenz für Arbeitgeber: Neben den direkten Gehaltszahlungen trägt der Arbeitgeber erhebliche Anteile zur Sozialversicherung und gesetzliche Pflichtumlagen, die das „Arbeitgeberbrutto“ definieren.

Bestandteile der Personalkosten

Die Gesamtkosten eines Mitarbeiters setzen sich aus verschiedenen gesetzlichen und betrieblichen Bausteinen zusammen. Unser Rechner oben gliedert diese in zwei wesentliche Bereiche:

Sozialversicherungsbeiträge Arbeitgeberanteile zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (ca. 20-22% vom Brutto).
Umlagen & Sonderkosten Gesetzliche Umlagen (U1 bei Krankheit, U2 bei Mutterschaft, U3 Insolvenzgeld) sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

Vom Bruttolohn zum Arbeitgeberbrutto

Die Differenz zwischen dem Bruttolohn des Arbeitnehmers und den Gesamtkosten des Arbeitgebers wird oft als Lohnnebenkosten bezeichnet. Diese Kosten fallen monatlich an und müssen bei der Kalkulation von Projekten oder Stundensätzen unbedingt berücksichtigt werden.

  • Lohnfortzahlung: Berücksichtigen Sie Kosten für Ausfallzeiten durch Urlaub (ca. 25-30 Tage) und Krankheit (durchschnittlich 10-15 Tage pro Jahr).
  • Sachkosten am Arbeitsplatz: Miete für Büroräume, IT-Ausstattung, Software-Lizenzen und Fortbildungen summieren sich oft auf mehrere tausend Euro jährlich pro Kopf.
  • Freiwillige Leistungen: Jobtickets, betriebliche Altersvorsorge oder Essenszuschüsse erhöhen die Mitarbeiterbindung, müssen aber im Personalkostenbudget eingeplant werden.
  • Einmalkosten: Recruiting-Kosten für Stellenausschreibungen und die Phase des Onboardings, in der ein Mitarbeiter noch nicht voll produktiv ist.

Strategische Planung der Personalkosten

Eine ehrliche Kalkulation ist die Basis für profitables Wachstum. Nutzen Sie die Ergebnisse des Rechners für:

  • Preisgestaltung: Nur wenn Sie wissen, was ein Mitarbeiter pro produktiver Stunde wirklich kostet, können Sie marktgerechte Preise für Ihre Dienstleistung festlegen.
  • Liquiditätsplanung: Stellen Sie sicher, dass Rücklagen für Jahressonderzahlungen (Weihnachts- oder Urlaubsgeld) und Berufsgenossenschaftsbeiträge gebildet werden.
  • Benefits-Optimierung: Prüfen Sie, ob steuerfreie Sachbezüge eine kosteneffiziente Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung sein können.

Häufige Fragen zu Personalkosten

Warum zahlt der Arbeitgeber mehr als den Bruttolohn?
In Deutschland ist das Sozialsystem paritätisch finanziert. Das bedeutet, Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten für die soziale Absicherung fast hälftig. Hinzu kommen Umlagen, die das Unternehmen allein trägt.
Was ist der Unterschied zwischen Lohn- und Lohnnebenkosten?
Lohnkosten sind das direkte Entgelt für die geleistete Arbeit (Bruttolohn). Lohnnebenkosten sind alle zusätzlichen Aufwendungen wie Versicherungsbeiträge, Umlagen und Kosten für die soziale Infrastruktur des Betriebs.
Sind Personalkosten steuerlich absetzbar?
Ja, Personalkosten gehören zu den Betriebsausgaben und mindern den steuerpflichtigen Gewinn eines Unternehmens. Dies gilt sowohl für die Löhne als auch für die abgeführten Sozialversicherungsbeiträge.

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